Urheberrecht
*#OERklärt – 5V-Freiheiten in der Gegenüberstellung erklärt*
Eigentlich kann man mit digitalen Medien so viel mehr machen, als mit analogen Medien. Vorausgesetzt, man hat über eine freie Lizenz mit entsprechenden Lizenzbedingungen die Erlaubnis dazu, ein Material gemäß der 5V-Freiheiten zu verwenden. Was das genau bedeutet, erklärt Jöran Muuß-Merholz im Video aus der OERinfo-Reihe #OERklärt.
*#OERklärt – der Lizenzmodulator*
Die einzelnen Module von Creative Commons-Lizenzen lassen sich miteinander kombinieren. Anhand des Modulators kann anschaulich dargestellt werden, warum es aber nur sechs logische Kombinationen aus vier Lizenzmodulen gibt.
Die Anleitung für den Nachbau Lizenzmodulators als Video, eine schriftliche Anleitung sowie die Vorlagen finden sich in den Zusatzhinweisen und Materialien zum #OERklärt-Video.
*#OERklärt – freie Lizenzen ≠ lizenzfrei*
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen freien Lizenzen und „lizenzfrei“? Worin genau dieser wichtige Unterschied besteht, erklärt Jöran Muuß-Merholz in diesem Video aus der OERinfo-Reihe #OERklärt.
Es gibt immer wieder das Missverständnis, dass freie Lizenzen mit lizenzfrei gleichgesetzt werden. Das ist unter Umständen ein folgenschwerer Fehler, wie Jöran Muuß-Merholz im neuen Video aus der #OERklärt-Reihe deutlich macht.
*#OERklärt – Die Teeverpackungs-Metapher zum Erklären der CC-Lizenzierung*
Manchmal entsteht der Eindruck, dass die Creative Commons-Lizenzen sehr kompliziert zu handhaben sind und es eine gewisse Einarbeitungszeit dafür braucht. Wie man die Fachbegriffe einfach einordnen kann, zeigt Jöran Muuß-Merholz anhand einer Teeverpackung.
*Vortrag: Einführung ins Urheberrecht und PHW-Medienarchiv*
Christian Berger erklärt in einer internen Schulung die Grundlagen des Urheberrechtes, Creative Commons Lizenzmodelle und die Nutzung des PHW Medienarchives.
*Wer braucht eine Datenschutz Grundverordnung?*
Das Video entstammt der Oktothek. Produziert in der Sendereihe „Prekär“, 14.2.2018:
Wer braucht eine Datenschutz Grundverordnung? Was verändert sich im Mai 2018 aufgrund der neuen EU Regelung? Wie funktioniert eine Technikfolgen-Abschätzung? Wer betreibt sie bei uns? Mag. Dr. Walter Peissl gibt uns Antworten. Er ist stellvertretender Direktor des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Es gelten die in der Oktothek angeführten Urheberrechte.